Eine risikobasierte Anwendung der Kriterien
Nicht jede IT-Komponente bringt dieselben Risiken mit sich. Daher ist eine risikobasierte Bewertung notwendig, um Digitale Souveränität, Wirtschaftlichkeit und praktische Umsetzbarkeit sicherzustellen.
Die Tiefe und Priorität der Bewertung richtet sich insbesondere nach:1
Datenkritikalität: Anforderungen hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der durch die IT-Infrastruktur verarbeiteten Daten.
Rechtsrisiko: Regulatorische Anforderungen, die erfüllt werden müssen, z. B. Datenschutz, Transfers, Branchenrecht oder Vorgaben wie NIS2, CRA und AI-Act.
Abhängigkeitsgrad: Abhängigkeit von einzelnen Anbietern, proprietären Lösungen sowie Machbarkeit einer Datenrückmigration, um Lock-In-Effekte zu vermeiden.
Sicherheitslage: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Schwachstellenexposition und Reifegrad der Sicherheitskontrollen.
Verwaltungsprozesse: Art, Umfang und Kritikalität der Verwaltungsprozesse, die auf die IT-Infrastruktur der Organisation angewiesen sind.
Lieferkettenzuverlässigkeit: Stabilität und Integrität der Lieferkette einschließlich Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie der Vergabeverordnung oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Footnotes
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Bundesministerium des Innern und für Heimat. (2024). Anforderungen an Technologieanbieter und -lösungen (Beschluss Nr. 2024/01). https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/cio-bund/steuerung-it-bund/beschluesse_cio-board/2024_01_Beschluss_CIO_Board_Technologieanbieter_Anlage.pdf ↩