Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH ist bemüht, seine digitalen Angebote in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 8.11.2025 erstellt.
Nachfolgend sind nach § 2 Anwendungsbereich der BITV 2.0 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen aufgeführt:
Nicht barrierefreie Inhalte:
Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann
Abkürzungen sind teilweise nicht gekennzeichnet
Die Seiten stellen kein Gebärdenvideo zur VerfügungDie Webseite wurde keinem externen Barrierefreiheitstest unterzogen, die aufgeführten Punkte basieren auf einer Selbsteinschätzung.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie bei der Nutzung der Seite auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an: kommunikation@zendis.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de