Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH ist bemüht, seine digitalen Angebote in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Infor­ma­tions­technik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 8.11.2025 erstellt.

Nachfolgend sind nach § 2 Anwendungsbereich der BITV 2.0 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen aufgeführt:

Nicht barrierefreie Inhalte:

Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann
Abkürzungen sind teilweise nicht gekennzeichnet
Die Seiten stellen kein Gebärdenvideo zur Verfügung

Die Webseite wurde keinem externen Barrierefreiheitstest unterzogen, die aufgeführten Punkte basieren auf einer Selbsteinschätzung.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie bei der Nutzung der Seite auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an: kommunikation@zendis.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805

Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Geben Sie uns Feedback

Nehmen Sie am Konsultationsprozess teil und teilen Sie Ihre Anregungen mit uns. Ihr Feedback hilft uns dabei, das Projekt gemeinsam weiterzuentwickeln. Geben Sie keine persönlichen Daten ein. Ihr Feedback wird auf openCode veröffentlicht.